Kapitel: Antimon | Arsen | Blei | Cadmium | Chrom | Kupfer | Nickel | Quecksilber
Minerale sind auf natürliche Weise auskristallisierte, anorganische chemische Verbindungen. Viele dieser Verbindungen können auch industriell hergestellt werden. Der Verkauf dieser Industrieprodukte unterliegt der Chemikalienabgabeverordnung, die unter Anderem vorschreibt, dass giftige Substanzen gekennzeichnet werden und nur mit einem Sicherheitsdatenblatt versehen in den Handel gelangen dürfen.
Im Mineralienhandel ist ein entsprechendes Vorgehen bisher unüblich, weil Mineralien meist in einer anderen Form vorliegen, als die Industriechemikalien. Abhängig davon, ob sie als pulvrige Überzüge, gut kristallisiert oder als Einschlüsse in Wirtsmineralen vorkommen, entwickeln sie eine unterschiedlich starke Toxizität. Die Substanzen, die in der chemischen Industrie Verwendung finden, sind meist pulverisiert, wodurch sie eine erheblich größere Oberfläche besitzen als die kristallisierten Entsprechungen aus dem Mineralreich. Eine größere Oberfläche bedeutet eine größere Angriffsfläche für Lösungsmittel und damit ein größeres Potential vom menschlichen Körper aufgenommen zu werden.
Ein Gramm eines gut kristallisierten Minerals kann möglicherweise den Magen-Darmtrakt passieren ohne aufgelöst zu werden und Vergiftungserscheinungen hervorzurufen, wohingegen ein Gramm Mineralpulver möglicherweise toxisch wirken kann. Andererseits sind natürliche Mineralien selten so rein wie die Industrieprodukte. Durch eingelagerte Verunreinigungen oder durch Zerfallsprodukte kann es sowohl zu einer besseren Löslichkeit kommen als auch zu einem Aufsummieren der Gefahrenpotentiale der einzelnen vorliegenden chemischen Verbindungen.
Um die potentielle Gefahr, die von einem giftigen oder gesundheitsschädlichen Mineral ausgeht, abschätzen zu können, müssen folgende Faktoren beachtet werden: